Schulweg & Versicherung


Auf dem Schulweg, in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen ist jeder Grundschüler versichert. Jedes Schulkind sollte auf der kürzesten Strecke, ohne Umwege, den Weg zur Schule nehmen. Das Befahren des Schulgeländes ist zur Sicherheit der Kinder nur dem Personal der Schule gestattet. Eltern sind dafür verantwortlich, dass der Schulweg vor Schuleintritt trainiert wird und die Kinder auf Besonderheiten aufmerksam gemacht werden. Für unsere Grundschule begleitet eine Schulweghelferin/Verkehrsweghelferin die Kinder an einigen festgelegten Gefahrenstellen.

Schüler-Unfallversicherung

Jedes Kind ist in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung geschützt.

Unfallversicherungsschutz besteht

  • während des Unterrichts einschließlich der Pausen
  • bei der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
  • bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schulanlage (Wanderungen, Exkursionen, Schulfeiern, Theaterbesuche, Schullandheimaufenthalte u.ä.)
  • auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule

Unfallversicherungsschutz besteht nicht

  • bei Erledigung von Hausaufgaben oder der Vorbereitung des Unterrichts im häuslichen Bereich
  • Aufenthalt auf dem Schulgelände außerhalb der Unterrichtszeiten
  • eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, wie Benutzung der Toilette, Essenseinnahme,
  • Teilnahme an privatem Nachhilfeunterricht
  • während der Unterbrechung des Schulwegs oder bei Umwegen aus privaten Gründen

Wir empfehlen deshalb auch eine private Unfallversicherung für Ihr Kind abzuschließen.

Unfallmeldung

Benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, wenn Sie auf Grund eines Schulunfalls Ihr Kind einem Arzt vorstellen mussten. Wir erstellen dann eine Unfallanzeige bei der zuständigen Unfallkasse. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die

Unfallkasse Sachsen
Postfach 42
01651 Meißen
Tel.: 03521 7240
www.unfallkassesachsen.de

Schutz bei Schäden am Eigentum des Schülers und Haftpflichtansprüche gegenüber Schülern

Der Schulträger ist gesetzlich nicht verpflichtet, dass Eigentum der Schüler zu versichern oder eine Haftpflichtversicherung für die Schüler abzuschließen. Wir empfehlen daher, keine wertvollen Gegenstände mit in die Schule zu nehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.