Vorschule & Schulanfang


„Hurra, bald bin ich ein Schulkind!“

Schulvorbereitung in der Grundschule „An den Greifensteinen“

Unsere Vorschule beginnt nach den Herbstferien. Bis dahin besuchen Lehrkräfte die Kindertageseinrichtungen in Ehrenfriedersdorf und beobachten die zukünftigen Schulanfänger in ihrer gewohnten Umgebung. Je nach Möglichkeit im Stundenplan finden die Vorschule am Vormittag oder wenn nicht möglich am Nachmittag in der Grundschule statt.
Alle Kinder, auch die Kinder, die nicht den Kindergarten besuchen, erhalten eine schriftliche Einladung dazu. Darin enthalten sind auch Hinweise zu den Arbeitsmaterialien, die die Kinder mitbringen müssen. Aushänge in den Kindertagesstätten weisen nochmals auf den Beginn der Schulvorbereitung hin.
In der Vorschule sollen die Kinder in spielerischer Weise schulische Dinge kennenlernen. Zum Beispiel werden Schreibvorübungen durchgeführt, gebastelt, gemalt, gezählt, gesungen aber auch das Zuhören geübt.

 

Informationen zur Anmeldung (Einschulung im Schuljahr 2024/25):

Termin:  am 29.08.23 von 08:00 – 17:00 Uhr und am 30.08.23 von 08:00 – 15:00 Uhr findet die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 statt. 

Alle Dokumente zur Anmeldung finden Sie am Ende dieser Seite.

Allgemeine Hinweise zur Schulvorbereitung

  • Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Schulvorbereitung in Kindertageseinrichtungen (Sächsische Schulvorbereitungsverordnung – SächsSchulvorbVO) vom 15. Mai 2009
  • Schulordnung Grundschulen vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 312), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 253) geändert worden ist
  • Schulgesundheitspflegeverordnung vom 10. Januar 2005 (SächsGVBl. S. 15), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. August 2013 (SächsGVBl. S. 737) geändert worden ist (§4)

Das Schulvorbereitungsjahr obliegt der Verantwortlichkeit der Kindertageseinrichtung. Mit der Anmeldung in der Grundschule, der Schulaufnahmeuntersuchung durch die Kinder- und Jugendärztin und den Anfangsunterricht in den Klassen 1 und 2 spricht man von der Schuleingangsphase. Diese Zeit liegt in der Verantwortung der Grundschule.

Schulanmeldung

In der Schulordnung Grundschulen  vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 312), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 253) geändert worden ist, heißt es:

§ 3 Anmeldung

(1) Die Schulleiter geben im Mai eines jeden Jahres Ort und Zeit der Anmeldung sowie den jeweiligen Schulbezirk durch den Schulträger in ortsüblicher Weise bekannt. Soweit der Schulträger mehrere Grundschulen einem gemeinsamen Schulbezirk zugeordnet hat, weist der Schulleiter auf die zugeordneten Schulen hin. Die Anmeldung soll im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September erfolgen. In den Fällen des § 27 Absatz 2 des Sächsischen Schulgesetzes muss die Anmeldung bis zum 28. Februar des folgenden Kalenderjahres vorgenommen werden. Den Termin benennt die oberste Schulaufsichtsbehörde in der für das jeweilige Schuljahr geltenden Verwaltungsvorschrift zum Bedarf und Schuljahresablauf.(2) Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei einer Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.(3) Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies mit Namen der Schule in freier Trägerschaft einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes schriftlich bis zum 15. September des Jahres, welches der Einschulung vorausgeht, zu statistischen Zwecken mit. Schulen in freier Trägerschaft sind verpflichtet, bis zum 28. Februar des Einschulungsjahres der Schulaufsichtsbehörde zu statistischen Zwecken schriftlich mitzuteilen, welche Schüler an der Schule in freier Trägerschaft zu Schuljahresbeginn aufgenommen werden und welche nicht aufgenommen werden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und gesetzliche Vertreter sowie deren Anschrift, falls abweichend von der Adresse des Kindes.(4) Für den Besuch einer genehmigten Schule in freier Trägerschaft melden die Eltern ihr Kind an einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes zur Schulaufnahmeuntersuchung an. Die Anmeldung zur Schulaufnahmeuntersuchung kann gleichzeitig mit der Mitteilung nach Absatz 3 Satz 1 durch die Eltern erfolgen.(5) Wünschen die Eltern, dass ihr Kind eine Grundschule besucht, die außerhalb des für sie maßgeblichen Schulbezirkes liegt, stellen sie unter Angabe der Gründe spätestens zum 15. Februar des Kalenderjahres einen Antrag auf Aufnahme an der Schule, die das Kind nach ihrem Wunsch besuchen soll. Für noch nicht schulpflichtige Kinder kann der Antrag auch nach diesem Termin gestellt werden. Will der Schulleiter dem Antrag entsprechen, holt er die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ein und teilt den Eltern die Entscheidung mit.(6) Für Kinder, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, wird auf Wunsch der Eltern eine besondere Bildungsberatung angeboten.(7) Die Eltern melden die Kinder an. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder eine ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes vorzulegen. Folgende Daten werden verarbeitet:

1. Name und Vorname der Eltern und des Kindes;
2. Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;
3. Geschlecht des Kindes;
4. Anschrift der Eltern und des Kindes;
5. Telefonnummer, Notfalladresse;
6. Staatsangehörigkeit des Kindes;
7. Religionszugehörigkeit des Kindes;
8. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind;
9. ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird;
10. Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils ist dieser Umstand nachzuweisen;
11. Erklärung der Eltern zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist.

Zur Anmeldung liegen im Sekretariat Listen mit den Terminen zur Schulaufnahmeuntersuchung aus, in die die Eltern sich eintragen.
Wenn Eltern getrennt leben, sollten Sie außerdem eine Bescheinigung zum Sorgerecht vorlegen können.

Schulanfang Schuljahr 2024/25

© Torring | Dreamstime.com

WANN?: Samstag, 03.08.2024

WO?: Festsaal der Zinnerz Ehrenfriedersdorf GmbH

 

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Sie werden nächstes Jahr Ihr Kind einschulen (Schuljahr 2024/25)?

Nachfolgende Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen:

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