Sehr geehrte Eltern,
das Infektionsgeschehen geht auch an unserer Schule nicht spurlos vorbei, so kann im Rahmen der sogenannten Hotspotregelung in der Schul- und Kita-Coronaverordnung eine ganz oder teilweise Schulschließung erfolgen, worüber wir Sie nachfolgend gerne informieren möchten:
„Entsprechende Regelungen gab es bereits in vorgehenden Verordnungen. Danach kann das Kultusministerium bei gehäuften lokalen Infektionsgeschehen schulscharfe Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung anordnen. Eine entscheidende Bedeutung kommt dabei den Umständen an der betroffenen Schule zu, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt und die Ausübung des Ermessens dem jeweils konkreten Sachverhalt gerecht werden muss. Im Vordergrund werden die Belange der betroffenen Schülerinnen und Schüler stehen. Konkrete Maßnahmen werden darauf abzielen, eine weitere auch unkontrollierte Ausbreitung von Infektionen mit dem Sars-Cov2-Virus an den Einrichtungen zu verhindern. Ausgegangen wird dabei unter anderem von einem Überschreiten des Infektionsgeschehens über Schwellenwerte in Relation zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Schule. Darüber hinaus werden weitere auch räumliche Kriterien und die bereits ergriffenen Maßnahmen des Gesundheitsamtes und der Schule berücksichtigt.“ (Quelle: SMK-Blog)
Für den Fall einer teilweise Schließung, erhalten die Kinder der betreffenden Klasse/n einen Wochenplan mit Aufgaben und Materialien durch die betreffende Klassenleitung (per E-Mail bzw. Abholung im Sekretariat möglich). Darüber hinaus gibt es gleichzeitig einen Anspruch auf Notbetreuung für entsprechende Berufsgruppen (siehe Anhang – Notbetreuung), welche Mo-Fr im Zeitraum von 7:15-11:20 Uhr in der Schule gewährleistet wird.
Ihr Team der GS „An den Greifensteinen“
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